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   BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72   

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BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72 (https://dejure.org/1976,1022)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1976 - II C 36.72 (https://dejure.org/1976,1022)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1976 - II C 36.72 (https://dejure.org/1976,1022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von wegen Nichtanwendung der Ruhensvorschriften zuviel gezahlten Versorgungsbezügen - Ausschluss der Einrede des Wegfalls der Bereicherung - Kenntnis der Leistung unter Vorbehalt - Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Pflicht zur Vornahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
    In den Fällen, in denen Dienst- oder Versorgungsbezüge unter einem ausdrücklichen Vorbehalt gezahlt werden oder unter Umständen gezahlt werden, aus denen sich ein Vorbehalt schon auf Grund der Rechtslage ergibt (wie regelmäßig bei der Zahlung von Versorgungsbezügen, wenn der Beamte aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst weiteres Einkommen habe und über die Ruhensfrage noch nicht entschieden worden sei), sei § 820 BGB entsprechend anzuwenden (zu vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 17] und vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 - [BVerwGE 25, 291]).

    Zu dieser Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung schon wiederholt ausgeführt, den Ruhegehaltsfestsetzungsbescheiden und der Zahlung von Versorgungsbezügen sei bezüglich der Anwendung der Ruhensvorschriften ein gesetzlicher Vorbehalt - mit der Folge des grundsätzlichen Ausschlusses der Einrede des Wegfalls der Bereicherung - imanent (u.a. BVerwGE 25, 291 [296 f.] mit weiteren Hinweisen).

  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
    Daß die Revision der Beklagten gleichwohl keinen Erfolg haben kann, ist auf die Fehlerhaftigkeit der - notwendigerweise vor der Rückforderung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. März 1960 - BVerwG II C 193.57 - [Buchholz 232 § 172 BBG Nr. 3] - und Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 65.57 [BVerwGE 11, 283, 289 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]]) - getroffenen Billigkeitsentscheidung nach § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG zurückzuführen.

    "Der erkennende Senat hat insoweit in seinem Urteil vom 7. Dezember 1960 (BVerwGE 11, 283 [289]) eingehend dargelegt, daß diese Vorschrift den Sinn hat, der besonderen Lage des Einzelfalles Rechnung zu tragen, die formale Strenge des Besoldungs- und Versorgungsrechts aufzulockern, daß sie als Ausdruck des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben anzusehen ist und sich als sinnvolle Ergänzung des ohnehin von dem gleichen Grundsatz geprägten Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung auswirkt.

  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63

    Rückforderung von aufgrund eines zurückgenommenen Versorgungsbescheides gezahlten

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
    Zu Billigkeitsentscheidungen dieser Art hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - (Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 25) folgendes grundsätzlich ausgeführt:.
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 190.62

    Wegfall der Bereicherung - Gutgläubiger Verbrauch von den Überzahlungen an einen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
    In den Fällen, in denen Dienst- oder Versorgungsbezüge unter einem ausdrücklichen Vorbehalt gezahlt werden oder unter Umständen gezahlt werden, aus denen sich ein Vorbehalt schon auf Grund der Rechtslage ergibt (wie regelmäßig bei der Zahlung von Versorgungsbezügen, wenn der Beamte aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst weiteres Einkommen habe und über die Ruhensfrage noch nicht entschieden worden sei), sei § 820 BGB entsprechend anzuwenden (zu vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 24. August 1964 - BVerwG VI C 190.62 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 17] und vom 24. November 1966 - BVerwG II C 119.64 - [BVerwGE 25, 291]).
  • BVerwG, 09.03.1967 - II C 4.67

    Rückforderung zuviel gezahlten Kinderzuschlags infolge der Verheiratung des

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
    Da die Bereicherungsvorschriften auf Billigkeitserwägungen beruhen, könnte in Fällen solcher Art die Berufung auf die Unkenntnis von der Ungewißheit der künftigen Rechtsentwicklung im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn möglicherweise dann Erfolg haben, wenn der Dienstherr erkannte, daß der Beamte sich über seinen Rechtsstand irrige Vorstellungen machte, und dies nicht zum Anlaß nahm, ihn darüber ausdrücklich zu belehren (vgl. hierzu Urteil vom 9. März 1967 - BVerwG II C 4.67 - mit Hinweisen auf Urteile vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 124.64 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9] und vom 24. November 1966 - BVerwG II C 23.64 -).
  • BVerwG, 05.12.1968 - II C 41.67
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
    Der Senat hat sogar in seinem Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 41.67 - (Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 16) ausdrücklich die gegenteilige Meinung vertreten mit dem Hinweis, daß die verschärfte Bereicherungshaftung nach § 820 Abs. 1 BGB anders als die an die Kenntnis des Empfängers von dem Mangel des rechtlichen Grundes anknüpfende Regelung des § 819 BGS ausschließlich die gesetzliche Folge eines wirksamen gesetzlichen Vorbehalts sei.
  • BGH, 10.07.1961 - II ZR 258/59

    Wahrnehmung eigener Interessen bei gleichzeitiger Besorgung eines fremden

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
    An dieser Rechtsprechung - der u.a. die Erwägung zugrunde liegt, daß der sich aus den Ruhensvorschriften ergebende gesetzliche, unabdingbare Vorbehalt dem allgemeinen Beamtenrechtsstand aller Beamten zugehört, über den sich jeder Beamte zu unterrichten hat, so daß die Kenntnis dieses Vorbehalts bei jedem Beamten vorauszusetzen ist - hält der Senat fest, wobei er nicht verkennt, daß im Zivilrecht für die Anwendung des § 820 Abs. 1 BGS bei gewillkürten Vorbehalten das Bewußtsein beider vertragsschließenden Teile von der Unsicherheit des Erfolgseintritts oder der Möglichkeit des Wegfalls des Rechtsgrundes gefordert wird (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Juli 1961 - II ZR 258/59 - [Lindenmaier-Möhring, § 820 BGB Nr. 1]; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 35. Aufl. 1976, § 820 BGB Anm. 1 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 124.64

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten nach Zusicherung einer Beförderung zum

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
    Da die Bereicherungsvorschriften auf Billigkeitserwägungen beruhen, könnte in Fällen solcher Art die Berufung auf die Unkenntnis von der Ungewißheit der künftigen Rechtsentwicklung im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn möglicherweise dann Erfolg haben, wenn der Dienstherr erkannte, daß der Beamte sich über seinen Rechtsstand irrige Vorstellungen machte, und dies nicht zum Anlaß nahm, ihn darüber ausdrücklich zu belehren (vgl. hierzu Urteil vom 9. März 1967 - BVerwG II C 4.67 - mit Hinweisen auf Urteile vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 124.64 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9] und vom 24. November 1966 - BVerwG II C 23.64 -).
  • BVerwG, 30.03.1960 - II C 193.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
    Daß die Revision der Beklagten gleichwohl keinen Erfolg haben kann, ist auf die Fehlerhaftigkeit der - notwendigerweise vor der Rückforderung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. März 1960 - BVerwG II C 193.57 - [Buchholz 232 § 172 BBG Nr. 3] - und Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 65.57 [BVerwGE 11, 283, 289 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]]) - getroffenen Billigkeitsentscheidung nach § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG zurückzuführen.
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 23.64

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1976 - II C 36.72
    Da die Bereicherungsvorschriften auf Billigkeitserwägungen beruhen, könnte in Fällen solcher Art die Berufung auf die Unkenntnis von der Ungewißheit der künftigen Rechtsentwicklung im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn möglicherweise dann Erfolg haben, wenn der Dienstherr erkannte, daß der Beamte sich über seinen Rechtsstand irrige Vorstellungen machte, und dies nicht zum Anlaß nahm, ihn darüber ausdrücklich zu belehren (vgl. hierzu Urteil vom 9. März 1967 - BVerwG II C 4.67 - mit Hinweisen auf Urteile vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 124.64 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 9] und vom 24. November 1966 - BVerwG II C 23.64 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    Das betrifft nicht nur gewillkürte ("administrative", d.h. im Einzelfall von der Behörde verfügte), sondern auch gesetzesimmanente Vorbehalte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.05.1997 - 2 C 26.95 -, ZBR 1997, 399, und vom 28.02.1985, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 23.09.2013 - 4 S 1123/13 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.04.2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013 - 5 LA 275/12 -, DÖD 2014, 7; zum Versorgungsrecht BVerwG, Urteile vom 10.02.1983 - 2 C 27.81 -, BVerwGE 66, 360, vom 09.12.1976 - II C 36.72 -, Buchholz 232 § 158 BGB Nr. 31, und vom 24.11.1966 - II C 119.64 -, BVerwGE 25, 291; Schinkel/Seifert, a.a.O., Bd. III/3, BBesG, K § 12 Rn. 13; Mayer, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., § 12 Rn. 31 ff.).
  • OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 113/10

    Auslegung des § 57 Abs. 5 BeamtVG; Bekanntwerden der Rentengewährung an den

    Zu den beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften vertreten das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteile vom 24.11.1966 - II C 119.64 -, BVerwGE 25, 291, und vom 9.12.1976 - II C 36.72-, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31) und diesem folgend die Instanzgerichte, u. a. der erkennende Senat (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.6.2004 - 1 Q 8/04 -, juris) , die Auffassung, dass Ruhegehaltsfestsetzungsbescheiden bezüglich der Anwendung der Ruhensvorschriften ein gesetzlicher Vorbehalt der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge mit der Folge des grundsätzlichen Ausschlusses der Einrede des Wegfalls der Bereicherung immanent ist.

    Die Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 9.12.1976 - II C 36.72 -, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.11.1981 - 12 A 2559/79 -, DÖD 1982, 114; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.6.2004 - I Q 8/04 -, juris) nimmt hinsichtlich der Rückforderung von Überzahlungen, die auf eine geänderte Ruhensberechnung zurückgehen, an, dass der gesetzesimmanente Rückforderungsvorbehalt sich tatbestandlich auf alle bis zur Kürzung der Bezüge aufgelaufenen Überzahlungen erstreckt, und zwar unabhängig davon, ob zwischen dem Datum, an dem die Behörde Kenntnis von der Notwendigkeit einer (neuen) Ruhensberechnung erlangt hat, und dem Datum der Durchführung der Neuberechnung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, und unabhängig davon, ob eine diesbezüglich festzustellende Verzögerung der Neuberechnung durch behördliche Nachlässigkeit verursacht oder mitverursacht ist.

    (BVerwG, Urteil vom 9.12.1976 - II C 36.72 -, Buchholz 232 § 158 Nr. 31, S. 5 f.) Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung sei jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern es sei auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihrer Auswirkungen auf die Lebensumstände des Bereicherungsschuldners abzustellen.

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Diese Vorschrift soll die formale Strenge des Besoldungs,- und Versorgungsrechte, auflockern, eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (Urteile vom 20. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 117.63 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 25 - ZBR 1966, 181] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31]).

    Auch wenn dem Bereicherten die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung versagt ist, kann es noch Lage des Einzelfalles billig sein, nicht nur Ratenzahlungen zu gewähren, sondern darüber hinaus auch eine angemessene Herabsetzung des erst nach langer und von der Behörde zu vortretenden Säumnis zurückgeforderten Betrages in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 9. Dezember 1976, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Dafür kommt es nicht entscheidend auf die Lage in dem Zeitraum an, für den die Zahlung geleistet worden ist, sondern auf die Lage im Zeitpunkt der Rückabwicklung (vgl. hierzu BVerwGE 11, 283 [289]; 16, 2 [8]; Urteil von20. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 117.63 - [Buchholz 252 § 87 BBG Nr. 25]; BVerwGE 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66] [301];Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [a.a.O.] sowievom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 § 158 BGB Nr. 31]).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 6 B 61.82

    Rückforderung von Überzahlungen

    Dafür kommt es nicht entscheidend auf die Lage in dem Zeitraum an, für den die Überzahlung geleistet worden ist, sondern auf die Lage im Zeitpunkt der Rückabwicklung (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 117.63 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 25], vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48], vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31], vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [ZBR 1982, 306] und vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 25.81 -).

    Die Beschwerde verweist demgegenüber zu Unrecht auf das o.a. Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 -, das in seinen abschließenden Hinweisen für die erneut vorzunehmende Billigkeitsentscheidung darlegt, bei dieser sei auch der Umstand zu berücksichtigen, daß die Beklagte jahrelang Überzahlungen vorgenommen habe, obwohl ihr der Kläger seine Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis jeweils angezeigt hatte.

    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem o.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - liegt schon deshalb nicht vor, weil dieses Urteil - wie ausgeführt - nicht den Rechtsgrundsatz enthält, daß die Berücksichtigung des Mitverschuldens der zuständigen Behörde bei der Billigkeitsentscheidung stets die Erfüllung der Anzeigepflicht des Versorgungsempfängers voraussetzt.

  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von

    Die für die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte entwickelten Rechtsgrundsätze über den Schutz des Vertrauens des Begünstigten auf den Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsaktes gelten bei Anwendung der Ruhensvorschriften grundsätzlich nicht, weil die Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen ebenso wie die Ruhensberechnung selbst unter dem gesetzlichen Vorbehalt stehen, daß die Bezüge infolge späterer Anwendung der Rubensvorschriften gekürzt und die Überzahlungen zurückgefordert werden (BVerwGE 21, 119 [122]; 25, 291 [293 ff.];Urteile vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 41.67 - [Buchholz 232 158 Nr. 16] undvom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 158 Nr. 31]).

    Der Beklagte wird allerdings bei der im Rahmen der Rückforderung der überzahlten Versorgungsbezüge gemäß 29 Abs. 1 G 131, 87 Abs. 2 Satz 3 BBG zu treffenden Billigkeitsentscheidung unter Berücksichtigung des hohen Alters, der Leistungsfähigkeit und der sonstigen Lebensverhältnisse des Klägers nicht nur eine Ratenzahlung, sondern auch eine angemessene Herabsetzung des erst nach langer und von ihm zu vertretender Säumnis zurückgeforderten Betrages in Erwägung zu ziehen haben (vgl.Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 158 BBG Nr. 31]).

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 105/05

    Wegfall der Entreicherungseinrede wegen des Bestehens eines gesetzesimmanenten

    Das habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 1976 (- II C 36.72 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rspr. des BVerwG, 232, § 158 BBG, Nr. 31) in einem Fall entschieden, in dem zwischen der Festsetzung der Versorgungsbezüge und der korrigierenden Ruhensberechnung ebenfalls ein Zeitraum von etwa drei Jahren lag.

    In einer anderen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht einen Zeitraum von fast drei Jahren für unschädlich gehalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.1976 - II C 36.72 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rspr. des BVerwG, 232, § 158 BBG, Nr. 31).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 50.84

    Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteile - Öffentlicher Dienst

    Einen gesetzesimmanenten Vorbehalt hat das Bundesverwaltungsgericht bei Regelungen über das Ruhen von Versorgungsbezügen angenommen, und zwar nicht nur bei rückwirkender Änderung des Einkommens aus Verwendung im öffentlichen Dienst oder bei rückwirkender Änderung der Versorgung (vgl. u.a. Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG 6 C 190.62 - [a.a.O.]; BVerwGE 21, 119 [122]), sondern auch, wenn der Pensionsregelungsbehörde erst nach der Festsetzung der Versorgung bekannt wird, daß der Versorgungsberechtigte von Anfang an anderweitiges Einkommen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst hatte (BVerwGE 16, 2; 25, 291 [BVerwG 24.11.1966 - II C 27/64][295]), sowie wenn der Versorgungsempfänger seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist und der Behörde die für die Ruhensberechnung maßgeblichen Faktoren bekannt waren (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31]; vgl. auch die an die Rechtsprechung zur Ruhensregelung anknüpfende Annahme eines gesetzesimmanenten Vorbehalts bei Anrechnung von Einkünften auf den Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe [§ 22 Abs. 1 BeamtVG]; BVerwGE 66, 360 [362]).

    Aufgrund der gesetzlich genau festgelegten Ruhegehaltshöchstgrenze hat jeder Versorgungsempfänger von vornherein aufgrund der bei ihm vorausgesetzten Kenntnisse (vgl. u.a. Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [a.a.O.], BVerwGE 21, 119 [122]) davon auszugehen, daß eine - ihm als Empfänger beider Bezüge typischerweise bekannte - Änderung der einen Bezüge eine Änderung der anderen Bezüge zur Folge haben kann (vgl. u.a. auch BVerfGE 46, 97 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76] [114]).

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81

    Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Der Festsetzung der Versorgungsbezüge ist, soweit es sich um die Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten handelt, auch kein (gesetzlicher) Vorbehalt immanent, wie dies etwa für die Anwendung der Ruhensvorschriften anzunehmen ist (vgl. hierzu BVerwGE 25, 291 [294]; Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - [Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31]).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Ehegatte - Öffentlicher Dienst -

    Einen gesetzesimmanenten Vorbehalt hat das Bundesverwaltungsgericht bei Regelungen über das Ruhen von Versorgungsbezügen angenommen, und zwar nicht nur bei rückwirkender Änderung des Einkommens aus Verwendung im öffentlichen Dienst oder bei rückwirkender Änderung der Versorgung (vgl. u.a. Urteil vom 24. August 1964 - BVerwG 6 C 190.62 - ; BVerwGE 21, 119 [BVerwG 13.05.1965 - II C 122/62]), sondern auch, wenn der Pensionsregelungsbehörde erst nach der Festsetzung der Versorgung bekannt wird, daß der Versorgungsberechtigte von Anfang an anderweitiges Einkommen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst hatte (BVerwGE 16, 2; 25, 291 [BVerwG 24.11.1966 - II C 27/64]), sowie wenn der Versorgungsempfänger seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist und der Behörde die für die Ruhensberechnung maßgeblichen Faktoren bekannt waren (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - ; vgl. auch die an die Rechtsprechung zur Ruhensregelung anknüpfende Annahme eines gesetzesimmanenten Vorbehalts bei Anrechnung von Einkünften auf den Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe ; BVerwGE 66, 360 [BVerwG 10.02.1983 - 2 C 27/81]).

    Aufgrund der gesetzlich genau festgelegten Ruhegehaltshöchstgrenze hat jeder Versorgungsempfänger von vornherein aufgrund der bei ihm vorausgesetzten Kenntnisse (vgl. u.a. Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 36.72 - , BVerwGE 21, 119 [BVerwG 13.05.1965 - II C 122/62]) davon auszugehen, daß eine - ihm als Empfänger beider Bezüge typischerweise bekannte - Änderung der einen Bezüge eine Änderung der anderen Bezüge zur Folge haben kann (vgl. u.a. auch BVerfGE 46, 97 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76]).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 18.84

    Anwärterverheiratetenzuschlag - Rückforderung der Hälfte

  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines

  • BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung

  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05

    Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • VG München, 26.07.2013 - M 21 K 12.4131

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • VG München, 26.04.2013 - M 21 K 11.4308

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • VG Bremen, 10.09.2010 - 2 K 3210/08

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • VG München, 23.07.2010 - M 21 K 10.1132

    Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Einkünften aus selbständiger Arbeit; Bedeutung

  • VG Saarlouis, 15.12.2020 - 2 K 1019/18

    Kürzung des Ruhegehalts und Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 5.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG München, 23.10.2009 - M 21 K 09.326

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • VG München, 19.06.2009 - M 21 K 08.1298

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; keine grob fahrlässig herbeigeführte

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 25.81

    Versorgungsansprüche und Besoldungsansprüche eines Beamten - Verjährung von

  • BVerwG, 23.11.2005 - 2 A 10.04

    Bezug von Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen durch einen

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten -

  • VG München, 30.09.2015 - M 21 K 14.3173

    Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen (falsche Erfassung der

  • VG Saarlouis, 20.10.2015 - 2 K 2178/13

    Kürzung des Ruhegehalts und Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach

  • BVerwG, 02.04.1990 - 2 B 182.89

    Versorgungsausgleich unter Mitwirkung des Beklagten bei der Berechnung der

  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 189/82

    Fürsorge- und Hinweispflicht des Dienstherrn nach Entlassung eines Lehrers aus

  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 B 75.81

    Rückforderung zuviel bezahlter Bezüge - Spezialgesetze - Rücknahme eines

  • VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 456/12

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge Anrechnung von Rentenbezug

  • BVerwG, 28.05.1979 - 6 B 28.79

    Klärungsbedürftige Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Rückforderung überzahlter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 1 A 1482/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Rückforderung

  • BVerwG, 15.01.1981 - 6 B 156.80

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" bei einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 24.08.1982 - 2 B 105.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.07.1985 - 6 C 124.83

    Rückforderung von kinderbezogenen Anteilen eines Ortszuschlages - Voraussetzungen

  • BVerwG, 13.09.1982 - 2 B 5.82

    Rechtsmittel

  • VG Aachen, 25.08.2016 - 1 K 23/15

    Soldatenrecht; Verurteilung; Rückforderung; Billigkeitsentscheidung;

  • VGH Hessen, 25.01.1989 - 1 UE 1032/84

    Rückerstattung von Ausfallkosten für ausgefallenen Schullandheimaufenthalt an

  • VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 137/12

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Anrechnung von Renteneinkünften

  • VG Gelsenkirchen, 30.07.2007 - 12 L 481/07

    Gesetzesimmanenter Vorbehalt, Festsetzungsbescheid, Rückforderung, Aufrechnung,

  • VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 11 K 15.01249

    Rückforderung von im Voraus entrichteten Dienstbezügen bei Anerkennung als

  • VG Kassel, 29.01.2009 - 1 K 2216/05

    Beweislastverteilung bei Streit um Voraussetzungen der Ruhensregelung

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1993 - 3 L 86/93

    Bloßes Inaussichtstellen; Ratenzahlungen; Billigkeitsentscheidung;

  • VG Köln, 15.04.2015 - 23 K 2443/13

    Unterbleiben der für das Zusammentreffen von Hinterbliebenenversorgung und

  • VG Köln, 20.09.2023 - 23 K 5851/22
  • VG Saarlouis, 20.10.2015 - 2 K 482/14

    Kürzung und Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Rentenbezug durch

  • VG Augsburg, 19.09.2013 - Au 2 K 13.609

    Wegfall des Rechtsgrundes durch Anrechnung einer Rente aus der gesetzlichen

  • VG Berlin, 01.12.1992 - 7 A 270.92

    Voraussetzungen für eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei

  • VG Augsburg, 08.11.2010 - Au 2 K 09.1468

    Wegfall des Rechtsgrunds der Zahlung durch Anrechnung einer zustehenden, aber

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